Wir sind ein gemeinnütziger Verein, der die Interessen der Kindertagespflege im Landkreis Uckermark vertritt.

Was ist Kindertagespflege?

Tagespflege ist eine Betreuungsmöglichkeit vorrangig für Säuglinge und Kleinkinder, die von Tagesmüttern in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Uckermark als gleichgestellte Alternative zu anderen Betreuungsformen (z.B. Kita) angeboten wird. Alle Tagesmütter im Landkreis Uckermark können eine entsprechende Ausbildung nachweisen, bieten liebevoll eingerichtete Tagespflegestellen und bilden sich regelmäßig weiter. Insgesamt können bis zu fünf Tagespflegekinder in einer Tagespflegestelle oder in der Wohnung der Eltern betreut werden. Die Tagespflege wird über das Jugendamt des Landkreises Uckermark vermittelt und gefördert. Die Kostenbeteiligung der Eltern wird wie in den Kitas nach dem Einkommen berechnet.

Was ist eine Tagespflegestelle?

Die Tagespflegestelle kann der persönliche Wohnraum der Tagesmutter sein, separate Räume in der Wohnung/des Hauses oder auch speziell angemietete Räumlichkeiten. So individuell wie die Betreuung der Kinder gestaltet wird, so unterschiedlich sind auch die Vorstellungen der Tagesmütter und Kindeseltern von ihrer Tagespflegestelle. Das Jugendamt des Landkreises hat alle Tagespflegestellen geprüft und abgenommen. Sie sind kindgerecht eingerichtet, bieten Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten, Ruhe- und Rückzugsbereiche, Entwicklung förderndes Spielzeug.

Was bietet die Tagespflege den Eltern?

Sie können beruhigt ihrer Arbeit nachgehen, wenn die Tagesmutter das Kind liebevoll umsorgt. In gewissem Maße, und wie es die Kindergruppe erlaubt, können mit der Tagesmutter individuelle Verabredungen getroffen und Wünsche der Eltern berücksichtigt werden. Die Tagesmutter ist für die Eltern eine konstante Partnerin bei der Erziehung ihres Kindes. Tagespflege kann eine wohnortnahe und flexible Betreuung sein.

Was bietet Tagespflege den Kindern?

Jüngere Kinder bedürfen einer besonders intensiven und individuellen Betreuung. Die Tagesmutter hat die Möglichkeit und die Zeit, sich jedem einzelnen Kind zuzuwenden. Nicht selten sind aufgrund der Berufstätigkeit der Eltern recht lange Betreuungszeiten notwendig. In der Tagespflegestelle erlebt das Kind in dieser Zeit den Familienalltag und wird immer von derselben Person betreut. Es erhält die Möglichkeit, Gruppenerfahrungen im kleinen, überschaubaren Rahmen zu machen sowie soziales Lernen. Förderung jeglicher Art (Basteln, Malen, Musik usw.) wird den Kindern durch die qualifizierten Tagesmütter angeboten - abgestimmt auf Vorlieben, Talent und Entwicklungsstand. Jedes Kind kann sich im eigenen Tempo und Rhythmus entwickeln.

Wer hat Anspruch auf Kindertagespflege?

Jedes Kind von 0 – 3 Jahren, dessen Eltern berufstätig oder in Ausbildung sind, hat einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Betreuung. In besonderen Fällen begründet auch eine Erkrankung der Eltern oder des Kindes einen Rechtsanspruch, selbst wenn keine Berufstätigkeit vorliegt. In diesen Fällen entscheidet das Jugendamt des Landkreises Uckermark über einen entsprechenden Antrag. Ab dem 1. August 2013 wird jedes Kind ab dem 1. Geburtstag einen Anspruch auf Betreuung haben.

Wie melde ich mein Kind zur Tagespflege an?

In der von uns bereitgestellten Liste finden Sie die Tagesmütter in Ihrer Nähe. Nehmen Sie einfach telefonisch Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin, bei dem Sie die Tagesmutter und die Tagespflegestelle näher kennen lernen können. Wenn Sie sich für eine Tagesmutter entschieden haben, sprechen Sie mit ihr über Ihre Vorstellungen zur Betreuung Ihres Kindes. Wenn die Tagesmutter dann Ihr Kind aufnehmen möchte, stellen Sie einen entsprechenden Antrag beim Landkreis Uckermark, Jugendamt. Die Antragsformulare liegen in der Regel in den Tagespflegestellen bereit. Nun wird ein Betreuungsvertrag mit den Eltern, der Tagespflegeperson und dem Landkreis Uckermark geschlossen.

Wer gibt Rat?

Alle Tagesmütter, der Uckermärker Tagesmütter e.V. und das Jugendamt des Landkreises Uckermark stehen Ihnen bei Fragen jederzeit gern zur Verfügung.